Wie wir arbeiten
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist Teil des Sozialisations-, Erziehungs-, und Bildungsangebotes für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerhalb von Familie, Schule und Ausbildung. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die OKJA ist im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Demnach ist sie eine anerkannte Leistung der Jugendhilfe und trägt dazu bei Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen, sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1, SGB VIII)
Die Angebote der OKJA sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden (vgl. § 11, Abs. 1, SGB VIII). Sie stehen grundsätzlich allen jungen Menschen offen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. § 7, SGB VIII).
Ein zentrales Ziel OKJA ist des Weiteren junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen sowie gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement anzuregen und zu fördern (vgl. § 11, Abs. 1, SGB VIII).